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Bauen in Overath

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen bedürfen, soweit nichts anderes bestimmt, der Baugenehmigung.

Was wollen Sie bauen?
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen ist genehmigungspflichtig.
Mehr zu genehmigungspflichtigen Bauvorhaben und zum Bauantrag

Vor Durchführung auch kleinerer baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erkundigen, ob für das geplante Bauvorhaben oder auch die Sanierung Ihres Objekts eine Baugenehmigung notwendig ist. Es ist nicht für alle Bauvorhaben oder baulichen Anlagen eine Baugenehmigung erforderlich. Die Mitarbeiter beraten Sie gerne.
Mehr zu genehmigungsfreien Vorhaben und Anlagen

Freistellungsverfahren in Bebauungsplangebieten
Innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans ist für den Neubau, den Umbau oder die Änderung der Nutzungsart bei Wohngebäuden geringer und mittlerer Höhe keine Baugenehmigung erforderlich. Hier sieht die Landesbauordnung das sogenannte Freistellungsverfahren vor.

Zu der Frage der grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstücks finden Sie nähere Informationen unter den Voraussetzungen zur Bebaubarkeit.
 
Hier finden Sie Beispiele für mögliche Bauvorhaben und den jeweils benötigten Formularen