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Beratung in Partnerschaftsfragen, Trennung und Scheidung

Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft.

Die Beratung soll helfen
1.  ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen
2.  Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen
3.  im Falle der Trennung/ Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des
     Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternver-
     antwortung zu schaffen.

Im Falle der Trennung/ Scheidung sind Eltern bei der Erarbeitung von einvernehmlichen  Lösungen zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen. Die Kinder sind gemäß ihres Entwicklungsstandes einzubeziehen.
Das entickelte Konzept kann als Grundlage für die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge dienen.

Vermittlung/Mediation ist dabei ein Verfahren, das Ihnen helfen kann, Lösungswege zu finden und Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.

Die Vermittler/Innen sind neutral. Sie können den Eltern helfen, ihre Streitpunkte und ihre Auswirkungen auf die Interessen der Kinder deutlich zu machen. Dies bietet dann die Grundlage, um eigene Regelungen zu erarbeiten, mit denen beide Eltern gut leben können und die ihren Kindern die Scheidungssituation erleichtern.

Am Schluss der Vermittlung kann eine schriftliche Vereinbarung stehen.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Eltern nicht alle Streitpunkte und Konflikte selbst lösen können. Auch Teilregelungen können hilfreich sein. Sie sind erste Erfolge der Eltern im Scheidungsprozess. Das kann sie ermutigen, auf dem eingeschlagenen Weg weiterzugehen, um für ihre jeweilige Situation individuelle Regelungen für Sie und Ihre Kinder zu finden.

Häufig sind Eltern in der aktuellen Situation der Trennung und den damit verbundenen belastenden Gefühlen - wie Wut, Ärger, ... - nicht in der Lage, gemeinsam über das Wohl ihrer Kinder zu sprechen. Hier kann die Mediation mit einem/einer neutralen Dritten helfen, Entlastung und Teillösungen zu erreichen.

Vermittlung und Beratung zielen nicht auf Versöhnung der Expartner. Vermittlung ist keine Eheberatung und keine Versöhungsberatung. Sie als Eltern sollten vielmehr dabei unterstützt werden, Wege zu finden, Ihre Aufgaben als Vater und Mutter in der veränderten Situation eigenverantwortlich wahrzunehmen.

Ihre Anspechpartner/innen für den Ortsteil:

- Heiligenhaus, Steinenbrück, Untereschbach, Immekeppel, Brombach:
  Christopher Heine-Mattick, Janine Weiss, Nicolas Fuchs

- Overath, Vilkerath, Marialinden:
  Marc-Florian Hahn, Katharina Vollmer, Kristina Wenigenrath