Aktuelle Bauleitplanung

Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan).

Ein Richterhammer und eine Figur eines Bauarbeiters auf einem Schreibtisch

Die Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. 

Einen wesentlichen Bestandteil dieses Verfahrens bildet die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung. 

Im Rahmen dieses Verfahrens haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv an der Entwicklung unserer Stadt zu beteiligen.

Wir beraten Sie gerne!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf den persönlichen Austausch!

Bekanntmachung von Aufstellungsbeschlüssen

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Frühzeitige Beteiligung

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Offenlegung von Bauleitplanentwürfen

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Bekanntmachung von Satzungsbeschlüssen

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Vorbereitende Untersuchung

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