Erneute Öffentliche Auslegung "Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes"

Öffentliche Bekanntmachung

Erneute Öffentliche Auslegung „Neuaufstellung des Flächennutzungsplans“

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 die erneute Offenlage des Flächennutzungsplans gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen.

  1. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath macht sich die Prüfung und Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans entsprechend der Anlagen 13-15 zu Eigen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB vom 06.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange führten zu wesentlichen Umplanungen.

  2. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath nimmt die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Landesplanerischen Anpassungsanfrage gemäß § 34 LPlG zur Kenntnis. Die Stellungnahme führt zu wesentlichen Umplanungen.

  3. Der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplans, die Begründung, sowie der Umweltbericht werden beigelegt.

  4. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt den gebilligten Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans nach § 4 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB, nebst Begründung, erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt und nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der erneuten öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Stellungnahmen dürfen gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Änderungsentwurfs vorgebracht werden. Hierauf wird in der erneuten Bekanntmachung hingewiesen.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Overath stammt aus dem Jahr 1980. Das Planwerk beinhaltet inzwischen eine Vielzahl von Änderungen, die nach und nach vorgenommen wurden, um die Planung an aktuelle Erfordernisse anzupassen. Mittlerweile bedarf der Plan hinsichtlich seiner Bestands- und Prognosedaten, wie auch der Ziele der gemeindlichen Entwicklung, insgesamt einer übergreifenden Aktualisierung.

Die demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und verkehrspolitischen Rahmenbedingungen haben sich erheblich geändert. Wirtschaftlicher Strukturwandel, demografischer Wandel mit einer stagnierenden und älter werdenden Bevölkerung und ein Anpassungsbedarf von städtischer Infrastruktur kennzeichnen unter anderem diese Entwicklungen. Auch der Klimawandel muss vermehrt Berücksichtigung finden. Hinzu kommen die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Umweltrecht. Vor diesem Hintergrund bietet die Flächennutzungsplanung als gesamtstädtische, übergeordnete Planungsebene die Chance, wichtige Beiträge zu liefern, um die Weichen für eine zeitgemäße und nachhaltige Stadtentwicklung zu stellen.

Der Flächennutzungsplan zeigt eine langfristige Perspektive für die räumliche Entwicklung der Stadt auf. Er legt fest, welche Gebiete der Stadt wie genutzt werden sollen, d.h. er trifft Aussagen, wo es z.B. Wohn- und Gewerbegebiete, Grünanlagen oder landwirtschaftliche Flächen gibt. Er zeigt die Entwicklungsziele auf, die sich an den vorhandenen Nutzungen und an den zu erwartenden Entwicklungen z.B. in Bezug auf die Bevölkerungszahl etc. sowie an definierten Zielsetzungen wie z.B. aus dem Stadtentwicklungskonzept orientieren. Der Plan bildet die Grundlage für politische Entscheidungen und das Handeln der Stadtverwaltung und hat somit auch Relevanz für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt.

Die bestehenden Konzepte, die in den letzten Jahren entwickelt und auch verabschiedet wurden bzw. sich in Aufstellung oder Planung befinden (Leitbild, Einzelhandelskonzept, Lärmaktionsplan, Integriertes Handlungskonzept, Gewerbeflächenkonzept RBK, etc.) dienen als Grundlagen. Deren Ziele sollen so weit wie möglich in den Flächennutzungsplan einfließen.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 06.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und der berührten öffentlichen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand parallel statt. Im Rahmen beider Beteiligungen wurden von der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht.

Die Anregungen sowie die Abwägungsvorschläge der Verwaltung sind den Anlagen zu entnehmen.

Als wesentliche Konsequenz der Stellungnahmen wurde:

  • Kleinteilige Anpassungen im Bereich der Gemeinbedarfsfläche Untereschbach an das festgesetzte Überschwemmungsgebiet, an die Realnutzung sowie Reduzierung der Darstellung der Gemeinbedarfsfläche auf die Bestandsbebauung vorgenommen.
  • Anpassungen im Bereich der Friedenskirche an die 81. FNP-Änderung vorgenommen
  • Rücknahme des westlichen Teils des Sondergebiets „Campingplatz Klein Balken“, Neudarstellung als Fläche für die Landwirtschaft und als Fläche für Wald
  • Versatz der Trennlinie zwischen den dargestellten Sondergebieten „Weberstraße Wiesenauel“, Anpassung der Zweckbestimmung und Ergänzung des SO E5
  • Änderung der Darstellung von Gemeinbedarfsfläche „Cyriax Sportplatzgelände“ zu Grünfläche, Änderung der Zweckbestimmung und Versatz der Trennlinie zwischen den Zweckbestimmungen
  • Anpassung der Zweckbestimmung des Sondergebiets an die Zweckbestimmung der 74. FNP-Änderung „Hasenberg
  • Kleinteilige Anpassungen im Bereich der Ortslage „Eulenthal“, Reduzierung der Darstellung von Wohnbauflächen auf die Bestandsbebauung
  • Rücknahme des Sondergebiets „Wochenendhausgebiet Viersbrücken“, Neudarstellung als Fläche für die Landwirtschaft und als Fläche für Wald
  • Reduzierung der Darstellung des Sondergebiets S3 (Hundeschule) auf die Bestandsbebauung
  • Reduzierung der Darstellung von Wohnbauflächen im Bereich der Innenbereichssatzung „Linde“ auf die Bestandsbebauung
  • Reduzierung der Darstellung von Wohnbauflächen und Gemischten Bauflächen im Bereich „Landwehr / Lorkenhöhe“ auf die Bestandsbebauung
  • Ergänzung des zeichnerischen Hinweises zur Innenbereichssatzung „Melessen“

Den Vorentwurf des Flächennutzungsplans, die Begründung und der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan sowie Flächensteckbriefe und Abwägungen aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange werden in der Zeit vom 28.04.2025 bis
einschließlich 16.05.2025
im Amt für Bauplanung und Bauordnung der Stadt Overath, Hauptstraße 10, 1. Obergeschoss während der nachstehenden genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt.

morgens:                   montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
nachmittags:            donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans, die Begründung und der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan sowie die Flächensteckbriefe und Abwägungen aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange können ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Overath unter https://www.overath.de/aktuelles/aktuelle-bauleitplanung/ eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbezogene Informationen im Umweltbericht des Flächennutzungsplans

  • Beschreibung und Bewertung der Umweltbezogenen Schutzgüter:
    Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (u.a. Natura 2000 Gebiete, Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Biotopverbundräume, unzerschnittene verkehrsarme Räume, Fauna), Schutzgut Boden (u.a. Naturräumliche Zuordnung, Bodentypen, Bodenfunktionsbewertung, Altlasten), Schutzgut Fläche, Schutzgut Wasser (u.a. Fließgewässer, Oberflächengewässer, Überschwemmungsgebiete, Grundwasser, Wasserschutzgebiete), Schutzgut Klima und Luft (u.a. aktuelle Klimasituation, Klimatope, Bereiche mit besonderer klimatischer Funktion, Klimawandel im Bergischen Land, Emissionen und Lufthygiene), Schutzgut Landschaft und Erholung (u.a. Landschaftsräume und Landschaftsbild, Bewertung der Landschaftsbildeinheit, Erholung und Freiraumversorgung), Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit (u.a. Lärm, Hochwassergefährdung/ -risiko, Starkregengefahr) sowie Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter (u.a. Kulturgüter, Sachgüter)
  • Zusammenfassende Wertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter
  • Alternativprüfung
  • Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen und zur Kompensation
  • Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die
    Umwelt
  • Gesamtergebnis der Stadtortbezogenen Umweltprüfung

Umweltbezogene Informationen in Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit:

Es liegen aus den Stellungnahmen von Fachbehörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder der Öffentlichkeit umweltrelevante Informationen zu folgenden Themengebieten vor:

  • Artenschutz – Hinweise auf Vorkommen von Rotmilanen und hiesigen Fledermäusen im Ortsbereich „Rappenhohn“
  • Starkregenereignis/ Leistungsfähigkeit der Verrohrung – Hinweise auf unterdimensionierte Entwässerung im Ortsbereich „Vilkerath, Kölner Straße“
  • Starkregen/ Wasserlöcher – Hinweise auf Entstehungen von Wasserlöchern nach Starkregen im Ortsbereich „Vilkerath, Planbereich W-Vil-02-RP sowie W-Vil-03-RP“
  • Grund- und Oberflächenwasser – Hinweise auf mögliche zukünftig zu erwartende Probleme durch Grund- und Oberflächenwasser Im Ortsbereich „Linde, Dahler Straße“
  • Gewässer – Hinweise auf Vorkommen von Wasserquellen in der Nähe des Plangebietes W-Mar-02-RP/Auf´m Steinacker
  • Trinkwassergebiet - Hinweise auf Vorkommen eines Trinkwassergebietes im Plangebiet W-Mar-02-RP/Auf´m Steinacker
  • Wasserschutzgebiet – Hinweis auf Wasserschutzzonen II B und III –Ortsteil Marialinden West
  • Flora und Fauna – Hinweise auf Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet „W-Imm-02-S Stadtgrenze Bergisch Gladbach“ sowie der Sülz (Biber)
  • Naturschutzgebiet – Hinweis auf angrenzendes Naturschutzgebiet (GL-067, LP-Nr. OV_2.1-04, Volbachtal) neben dem Plangebiet „Immekeppel W-Imm-02-Stadtgrenze Bergisch Gladbach“
  • Fauna – Hinweis auf Vorkommen folgender geschützter Tiere im Randgebiet des Plangebiets „Immekeppel W-Imm-02-Stadtgrenze Bergisch Gladbach“: (Gartenrotschwanz, Mäusebussard, Rotmilan, Waldohreule, Uhu, Turmfalke und der Grasfrosch) sowie weitere Tiere: Milane, Wildgänse, Fischreiher, verschiedene Spechte und Fledermäuse sowie Füchse und Rehe
  • Fauna – Hinweis auf Vorkommen folgender Tiere in der Nähe des Plangebietes W-Mar-02-RP/Auf´m Steinacker: u.a. Rehe, Füchse, Uhu und Waldkautz sowie Fischreiher
  • Fauna - Hinweis auf Vorkommen seltener Tierarten im Plangebiet „W-Imm-02-S“
  • Fauna – Hinweis auf Vorkommen der heimischen Bachforelle im Plangebiet „W-Ov-05-RP“
  • Fauna – Hinweis auf FFH-verträglichkeit für die Fläche G-Vil-01-S, W-Mar-04-S, W-Ove-05-RP, W-unt-01-FNP, W-Vil-01-RP, W-Vil-02-RP, W-Vil-03-RP, W-Vil-04-RP, W-Vil-05-RP, Diepenbroich, Bernsauel bis Vilkerath/Aggeraue,
  • Lebensraum – Funktionsverlust Lebensraum G-Vil-02-S, Vilkerath, Rosenhügel, W-Hei-03-RP, W-Hei-04-RP, W-Hei-05-S, W-Hei-06-S, W-Imm-01-S, W-Mar-02-RP, W-Mar-03-RP, W-Mar-04-S, W-Mar-04-S, W-Ove-03-RP, W-Ove-04-RP, W-Ove-05-RP, W-Ste-01-FNP, W-Ste-02-FNP, W-Ste-03-RP, W-Ste-04-RP, W-Ste-05-RP, W-Ste-06-RP, W-Ste-07-RP, W-Unt-01-FNP, W-Vil-01-RP, W-Vil-02-RP W-Vil-03-RP, W-Vil-04-RP, W-Vil-05-RP, W-Vil-06-S, Siefen/Linde, Auf dem Heidgen/Lorkenhöhe, Lorkenhöhe
  • Biotop – Verlust der Biotopsverbund- und Biotopskatasterfläche W-Mar-01-S, Melessen
  • Biogas – Hinweis auf eine Biogasanlage in der Ortslage „Lorkenhöhe“
  • Hochspannungsfreileitung – Hinweis auf eine Hochspannungsfreileitung im Ortsbereich „Untereschbach“
  • Bergbau – Der gesamte Geltungsbereich des Planvorhabens liegt über 82 auf verschiedene Erze verliehenen Bergwerksfeldern sowie über 65 vormals auf verschiedene Erze verliehenen, bereits erloschenen Bergwerksfeldern. Des Weiteren sind für das gesamte Plangebiet 156 Tagesöffnungen des Bergbaus sowie zwei nicht bergbaulich bedingte Tagesöffnungen verzeichnet. Entsprechend befinden sich über das gesamte Plangebiet verteilt mehrere teilweise kleinräumige Bereiche, in denen untertägiger Bergbau umgegangen ist, der zum Teil auch heute noch einwirkungsrelevant sein kann.
  • Gewässer – Hinweise auf Fließgewässer in den Planbereichen G-Ove-02-RP – Klef, G-Vil-02-S – Kölner Straße, W-Vil-01-RP – Rotter Weg, W-Vil-03-RP – Friedhof Vilkerath sowie W-Vil-04-RP – Steinhauser Auel
  • Erdbeben - Das hier relevante Planungsgebiet liegt in der Erdbebenzone 0 sowie der geologischen Untergrundklasse R.
  • Denkmal – Hinweis auf ein vermutetes Bodendenkmal im Planbereich G-Ove-01-RP, Hinweis auf zwei neu eingetragene Baudenkmäler, Hinweis auf Umgang mit Denkmälern auf den Flächen W-Mar-07-S, W-Ste-08-S, W-Ste-09-S und W-Vil-02-RP
  • Boden – Hinweis auf hochwertige Parabraunerden im Plangebiet W-Hei-04-RP, W-Hei-05-S, G-Imm-01-S, W-Hei-07-FNP, W-Ste-08-S und W-Vil-05-RP
  • Kaltluft-Leitbahn – Hinweis auf eine Kaltluft-Leitbahn mit hoher Bedeutung im Planbereich „Müllenholz“ sowie im Planbereich „Schmitzbüchel“ und „Schmitzlöderich“
  • Kaltluftentstehung – Kaltluftentstehungsgebiet auf der Fläche „Ste-03-RP“
  • Oberflächengewässer – Hinweis auf ein Gewässer westlich des Planbereiches „W-Mar-02-RP“, Hinweis auf Siefen auf der Fläche G-Ove-01-RP
  • Oberflächengewässer – Hinweise auf Gewässer in der Nähe der Planbereiche „W-Ste-03-RP“ sowie „W-Ste-07-RP“, „W-Ste-08-S“, „W-Ste-09-S“ und „W-Vil-02-RP“, „W-Vil-03-RP“ und W-Vil-05-RP“ sowie „W-Vil-01-RP“ und „G-Bro-01-FNP“, „G-Ove-02-RP“, „G-Vil-02-S2“ und „Sondergebiet Mühlenfeld (S4)“ sowie „W-Hei-05-S“, „W-Ove-05-RP“
  • Staunässe – Hinweis auf Staunässe auf der Fläche „G-Vil-02-S“ Kölner Straße
  • Immissionsschutz – Hinweis auf Schallschutzonen Flughafen Köln/Bonn, Hinweis auf fehlenden Anspruch auf Schutz vor Imission aus dem Bahnbetrieb,
  • Landwirtschaftliche Fläche – Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Verlust der nicht vernehmbaren Ressource Boden für die landwirtschaftliche Nutzung

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Flächennutzungsplan unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich (postalisch oder per E-Mail) bei der Stadt Overath eingereicht oder zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift erklärt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Overath in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. (gem. § 3 Abs. 2 S.4 Nr. 3 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des erneut geänderten Entwurfes des vorgebracht werden können

  • Kleinteilige Anpassungen im Bereich der Gemeinbedarfsfläche Untereschbach an das festgesetzte Überschwemmungsgebiet, an die Realnutzung sowie Reduzierung der Darstellung der Gemeinbedarfsfläche auf die Bestandsbebauung vorgenommen.
  • Anpassungen im Bereich der Friedenskirche an die 81. FNP-Änderung vorgenommen
  • Rücknahme des westlichen Teils des Sondergebiets „Campingplatz Klein Balken“, Neudarstellung als Fläche für die Landwirtschaft und als Fläche für Wald
  • Versatz der Trennlinie zwischen den dargestellten Sondergebieten „Weberstraße Wiesenauel“, Anpassung der Zweckbestimmung und Ergänzung des SO E5
  • Änderung der Darstellung von Gemeinbedarfsfläche „Cyriax Sportplatzgelände“ zu Grünfläche, Änderung der Zweckbestimmung und Versatz der Trennlinie zwischen den Zweckbestimmungen
  • Anpassung der Zweckbestimmung des Sondergebiets an die Zweckbestimmung der 74. FNP-Änderung „Hasenberg
  • Kleinteilige Anpassungen im Bereich der Ortslage „Eulenthal“, Reduzierung der Darstellung von Wohnbauflächen auf die Bestandsbebauung
  • Rücknahme des Sondergebiets „Wochenendhausgebiet Viersbrücken“, Neudarstellung als Fläche für die Landwirtschaft und als Fläche für Wald
  • Reduzierung der Darstellung des Sondergebiets S3 (Hundeschule) auf die Bestandsbebauung
  • Reduzierung der Darstellung von Wohnbauflächen im Bereich der Innenbereichssatzung „Linde“ auf die Bestandsbebauung
  • Reduzierung der Darstellung von Wohnbauflächen und Gemischten Bauflächen im Bereich „Landwehr / Lorkenhöhe“ auf die Bestandsbebauung
  • Ergänzung des zeichnerischen Hinweises zur Innenbereichssatzung „Melessen“

Die Entwurfsunterlagen werden neu vorgelegt, die Änderungen sind rot markiert.

Die schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Overath, Amt für Bauplanung und Bauordnung, Hauptstraße 10, 51491 Overath oder per E-Mail an:

planverfahren@overath.de.

Barrierefreiheit: Die erste Etage ist nur über eine Treppe erreichbar. Auskünfte zum Verfahren und Einsichtnahme sind auch im Erdgeschoss auf Anfrage jederzeit möglich. Einen stufenlosen Eingang finden Sie auf der Rückseite des Gebäudes (von der Westseite des Gebäudes aus zugänglich).

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.

 

Overath, den 17.04.2025

gez.
Christoph Nicodemus
Der Bürgermeister

 

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