Gefahr von Waldbränden durch Osterfeuer

Das Ordnungsamt der Stadt Overath möchte daher alle Veranstalterinnen und Veranstalter von Osterfeuern auf das erhöhte Risiko von Bränden hinweisen.

Es ist unerlässlich, dass bei der Durchführung von Osterfeuern höchste Vorsicht geboten wird.  

Durch die extreme Trockenheit besteht das Problem, dass durch Funkenflug Brände entstehen können, die sich schnell ausbreiten und nicht mehr eigenständig bekämpft werden können.

Die letzten zwei Wochen haben gezeigt, dass die Gefahr real und aktuell ist und schneller eintreten kann als sonst. Bei mehreren großflächigen Vegetationsbränden war die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Overath teils bis zu 44 Stunden im Einsatz.

Aufgrund der angespannten Lage empfiehlt das Ordnungsamt Overath allen Veranstalter/innen eines Osterfeuers dringend, sich mit der zur Zeit vorherrschenden, besonderen Gefahrenlage auseinanderzusetzen und aus Sicherheitsaspekten heraus zu entscheiden, ob ein Osterfeuer wirklich abgebrannt werden muss.

Sollten die Veranstalter/innen nach sorgfältiger Prüfung der Gefahrenlage dennoch entscheiden, das Osterfeuer durchzuführen, so ist mit äußerster Sorgfalt und Vorsicht vorzugehen:

  1. Das Feuer muss mindestens 100 Meter Abstand zur nächsten Wohnbebauung und zum  Wald haben und ständig von mindestens 2 Personen, die über 18 Jahre alt sind, beaufsichtigt werden. Sie dürfen den Abbrennplatz erst verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.

2.  Bei starkem Wind darf das Feuer nicht angezündet werden.

3.  Bei aufkommendem Wind während des Abbrennens ist das Feuer unverzüglich zu löschen, weshalb ausreichend Löschwasser für den Ernstfall bereit stehen muss.

 

In Zeiten dieser extremen Trockenheit muss gemeinsam Verantwortung übernommen und darauf geachtet werden, dass bei Veranstaltungen wie den Osterfeuern keine unnötigen Gefahren entstehen.

Gerät trotz allem das Feuer außer Kontrolle, ist sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.

 

 

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