Stadt Overath beschließt Hebesätze für die Grundsteuer

Der Rat der Stadt Overath hat in seiner Sitzung am 19.02.25 folgende Hebesätze mit Wirkung vom 01.01.25 beschlossen:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)400 v. H.
für die Grundstücke (einheitliche Grundsteuer B)995 v. H.

Die jährliche Grundsteuer ergibt sich nach folgender Berechnungsgrundlage:

Jährliche Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag 01.01.2025 x Hebesatz 2025
                                                                                        100

Die Bescheide über die Grundbesitzabgaben sowie ein beigefügtes Informationsschreiben werden im März an die Steuerpflichtigen versendet.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter   www.grundsteuer.nrw.de

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