Der Rat der Stadt Overath hat in seiner Sitzung am 19.02.25 folgende Hebesätze mit Wirkung vom 01.01.25 beschlossen:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 400 v. H. |
für die Grundstücke (einheitliche Grundsteuer B) | 995 v. H. |
Die jährliche Grundsteuer ergibt sich nach folgender Berechnungsgrundlage:
Jährliche Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag 01.01.2025 x Hebesatz 2025 |
Die Bescheide über die Grundbesitzabgaben sowie ein beigefügtes Informationsschreiben werden im März an die Steuerpflichtigen versendet.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.nrw.de