Barrierefreiheit
Unsere Internetseiten sollen für alle Overather Bürgerinnen und Bürger nutzbar sein. Hier finden Sie Informationen zur Bedienung und dem Aufbau unserer Website.
Unsere Internetseiten sollen für alle Overather Bürgerinnen und Bürger nutzbar sein. Hier finden Sie Informationen zur Bedienung und dem Aufbau unserer Website.
Die Stadt Overath ist bestrebt, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Wir richten uns nach den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0. Diese Erklärung bezieht sich auf die Internetseiten unter www.overath.de.
Unsere Internetseite ist mit allen gängigen, aktuellen Browsern kompatibel. Beachten Sie jedoch, dass bestimmte Browser-Erweiterungen oder Add-ons die Funktionalität der Website beeinträchtigen können. Sollten Sie Probleme bei der Nutzung unserer Seite feststellen, empfehlen wir, diese Zusatzprogramme vorübergehend zu deaktivieren.
An der rechten Seite unserer Website finden Sie eine Funktion zur Anpassung der Schriftgröße: Nutzen Sie die Schaltflächen mit der Barrierefreiheits-Figur , um die Textdarstellung zu vergrößern oder zu verkleinern.
Alternativ können Sie auch die Tastenkombinationen verwenden:
Die Bilder passen sich dabei automatisch an die gewählte Textgröße an.
Die Vorlesefunktion ermöglicht es Ihnen, die Inhalte unserer Website laut vorlesen zu lassen, was die Navigation und das Verständnis erheblich erleichtert. Diese Funktion ist besonders nützlich für Menschen mit Sehbehinderungen oder Leseschwierigkeiten.
Mehr zur Vorlesefunktion erfahren Sie hier.
Nutzen Sie diese Funktion, um bewegliche grafische Elemente wie Animationen auf dieser Webseite zu unterdrücken. Dies dient dazu, die visuelle Belastung zu reduzieren und eine ruhige, statische Darstellung der Inhalte zu gewährleisten. Diese Funktion ist besonders hilfreich für Menschen mit visuellen oder neurologischen Empfindlichkeiten, wie beispielsweise Epilepsie oder Konzentrationsproblemen, da sie durch bewegte Inhalte gestört oder überreizt werden könnten.
Wählen Sie aus voreingestellten Kontrastoptionen oder passen Sie diese an Ihre individuellen Bedürfnisse an. Die Funktion bietet optimale Sichtbarkeit und Bedienbarkeit für alle Besucherinnen und Besucher, insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen oder Farbenblindheit. Durch die Anpassung des Kontrasts können Sie die Augenbelastung reduzieren und Ihre Online-Erfahrung erheblich verbessern.
Die Funktion "Blaufilter" reduziert den Anteil von blauem Licht auf einer Webseite, um die Augen zu schonen und das Seherlebnis angenehmer zu gestalten. Dies ist besonders hilfreich für Menschen, die lange Zeit vor Bildschirmen verbringen, da blaues Licht die Augen belasten und den Schlafrhythmus stören kann.
Der Nachtmodus passt die Darstellung der Webseite an, indem er die Farben in dunklere Töne umwandelt. Dadurch wird die Belastung der Augen bei schlechten Lichtverhältnissen reduziert und das Lesen angenehmer gestaltet. Der Nachtmodus ist besonders hilfreich für Personen mit visuellen Empfindlichkeiten oder bei der Nutzung von Webseiten in dunklen Umgebungen.
Die Funktion "Bilder ausblenden" ermöglicht es, alle grafischen Elemente wie Bilder auf einer Webseite zu entfernen, sodass die Darstellung auf den reinen Text reduziert wird. Dies trägt dazu bei, die Übersichtlichkeit zu verbessern und Ablenkungen zu minimieren. Besonders hilfreich ist diese Funktion für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, da sie eine fokussierte und klare Darstellung der Inhalte unterstützt. Zudem profitieren Nutzer mit langsamen Internetverbindungen von verkürzten Ladezeiten, wodurch das Nutzungserlebnis der Webseite optimiert wird.
Die Funktion "Mauszeiger vergrößern" ermöglicht es, die Größe des Mauszeigers auf einer Webseite deutlich zu erhöhen. Dies erleichtert die Orientierung und Bedienung insbesondere für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder motorischen Einschränkungen. Durch den vergrößerten Mauszeiger wird der Cursor besser sichtbar, was die Navigation auf der Webseite intuitiver und benutzerfreundlicher macht.
Die Funktion "Leserliche Schrift" ermöglicht es, die Schriftart auf einer Webseite in eine klarere und besser lesbare Variante zu ändern. Dies erleichtert das Erfassen von Texten insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, Leseschwierigkeiten oder kognitiven Einschränkungen. Durch die optimierte Darstellung der Schrift wird die Lesbarkeit deutlich verbessert, was die Nutzung der Webseite angenehmer und barrierefreier gestaltet.
Die Funktion "Ton ausschalten" ermöglicht es, alle Audioinhalte auf einer Webseite stummzuschalten. Dies ist besonders hilfreich für Menschen, die sich in ruhigen Umgebungen befinden, wie Bibliotheken oder Arbeitsräumen, sowie für Nutzer, die durch unerwartete Geräusche abgelenkt oder gestört werden könnten.
Diese Funktion ermöglicht es, die Texte auf unserer Webseite in Einfache Sprache umzuwandeln. Dies ist besonders hilfreich für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Lernschwierigkeiten oder geringen Sprachkenntnissen, da die Inhalte dadurch klarer und zugänglicher werden.
Wir schreiben über die Stadt Overath auch in Leichter Sprache.
Die Internet-Seiten selbst sind nicht in Leichte Sprache übersetzt.
Die Startseite unseres Internetauftritts und den typischen Aufbau einer Unterseite erklären wir auch in Gebärdensprache. Der Bereich der Gebärdensprache wird stetig weiter ausgebaut.
Die einzelnen Inhalte unserer Seiten sind nicht in Gebärdensprache übersetzt.
Die "Breadcrumbs" (deutsch: Brotkrumen), die Sie über der Überschrift jeder Seite finden, bieten Ihnen eine zusätzliche Orientierungshilfe neben dem Hauptmenü. Diese Navigationselemente zeigen Ihren aktuellen Standort auf der Website an und ermöglichen es Ihnen, mit einem Klick zu übergeordneten Seiten zurückzukehren.
Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten, z.B. interaktive Karten, vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen.
Fehlende Alternativtexte / Untertitel
Nicht alle Bilder und Grafiken, Audiodateien und Videos haben einen Alternativtext oder Untertitel. Wir sind bemüht, noch fehlende Alternativen zu bereits veröffentlichten Inhalten nachzuarbeiten und bei neu einzustellenden Inhalten umgehend eine Alternative mit anzubieten. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess. Bei Bildelementen haben dabei informierende Inhalte Vorrang vor rein dekorativen Inhalten, die oft keinen Alternativtext erhalten. Videodateien werden meist über die Plattform YouTube veröffentlicht, die automatisch generierte Untertitel anbietet.
Nicht ausreichende Kontraste
Nicht an allen Stellen unseres Internetauftritts können wir einen ausreichenden Kontrast von Texten und Hintergründen anbieten.
Eingeschränkte Nutzbarkeit ohne Farben
Auch die Nutzbarkeit unserer Seiten in schwarz-weiß / Grauabstufungen ist an manchen Stellen eingeschränkt.
Eingeschränkte Vergrößerungsmöglichkeiten
Die Ansicht unserer Internetseiten lässt sich mit den Tasten STRG und + vergrößern, was zu einer Text- und Bildvergrößerung führt. Eine davon unabhängige Vergrößerung von Zeilenabständen ist jedoch nicht möglich. Teilweise kann es durch eine starke Anzeigenvergrößerung auch zu Überlagerungen von Inhalten kommen.
Linktexte
Wir bemühen uns, Linktexte möglichst aussagekräftig anzeigen zu lassen. Dies ist allerdings nicht immer möglich.
Tastaturbedienung
Die Reihenfolge der Tastaturbedienung ist nicht immer schlüssig und teilweise optisch nicht mit zu verfolgen.
pdf-Dateien
Unser Angebot an direkt ausfüllbaren pdf-Dateien (wie Antragsformulare u.ä.) ist nicht vollständig barrierefrei. Beim Auswählen eines auszufüllenden Feldes ist nicht immer ein Alternativtext hinterlegt und die Bedienung über die Tab-Taste führt nicht immer in alle auszufüllenden Felder.
Die Stadtverwaltung Overath hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Seiten sollen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie EU 2016/2102 des EU-Parlaments stehen.
Mängel der Barrierefreiheit
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie auf weitere Einschränkungen in der Barrierefreiheit unserer Internetseiten stoßen! Wir sind für jeden Hinweis dankbar und bemühen uns stetig, unseren Onlineauftritt barrierearmer zu gestalten.
Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien ist in NRW eine Durchsetzungsstelle eingerichtet worden. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um etwaige Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können.
In Nordrhein-Westfalen ist die Ombudsstelle der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung (LBBP) zugeordnet. Auf Antrag befassen sich unabhängige Ombudspersonen mit bestehenden Barrieren, um die Einhaltung der Neuregelungen durchzusetzen.
Sofern es Barrieren auf unserer Internetseite gibt, die nicht im Kontakt mit der Stadt Overath behoben werden konnten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Als Ergänzung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gibt es die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, kurz Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0. Die Stadt Overath bietet dieser Verpflichtung entsprechend barrierefreie Angebote auf ihrer Website overath.de.
Das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen, kurz BGG NRW) hat folgende Ziele: die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Das Gesetz gilt für "die öffentliche Hand" in NRW, für Behörden, Gemeinden und Hochschulen des Landes. Abschnitt 2 verpflichtet zur Gleichstellung und Barrierefreiheit in unterschiedlichen Bereichen. Und so gibt es auch einen Bereich, der eine barrierefreie Informationstechnik anstrebt.
Seit 1999 gibt es Richtlinien für die Zugänglichkeit von Websites, die 2002 als Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz übernommen wurden. 2004 wurde eine entsprechende Ausführungsverordnung für Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) und 2011 wurde die BITV 2.0 für die Bundesverwaltung erlassen.
Diese Erklärung wurde am 13.02.2025 erstellt und zuletzt am 14.03.2025 aktualisiert.