Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art.3(2)
Die Umsetzung dieses Verfassungsgebots ist auch eine Aufgabe der Gemeinden
§5(1) Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist die Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Gleichberechtigung in unserer Stadt. Sie arbeitet sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch außerhalb. Innerhalb der Verwaltung achtet sie darauf, dass Frauen bei Einstellungen und Beförderungen die gleichen Chancen haben wie Männer. Sie berät die Stadtverwaltung, in allen Gleichstellungsrelevanten Fragen. Außerhalb der Verwaltung ist sie bei Projekten und Arbeitskreisen mit dabei, die die Lebensbedingungen von Frauen verbessern sollen. Sie kann an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes, des Rates und seiner Ausschüsse teilnehmen.
Zu den Arbeitsschwerpunkten gehören:
- Gleichstellung in der Arbeitswelt
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer
- Häusliche Gewalt, Trennung/Scheidung
- Kulturelles / Öffentlichkeitsarbeit / Workshops
- Vorträge, Veranstaltungen, Informationsbroschüren und andere Publikationen
Die Gleichstellungsbeauftragte bietet sowohl den Beschäftigten der Stadtverwaltung als auch den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Overath Beratung zu allen Fragen rund um Gleichstellung und Selbstbestimmung an.
Sie sind herzlich eingeladen, sich mit Fragen oder Hinweisen persönlich an mich zu wenden! Bitte melden Sie sich dafür telefonisch bei mir an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren.
Selbstverständlich werden sämtliche Gespräche und Anliegen vertraulich geführt und behandelt. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht!
Ihre Anregungen, Vorschläge und Anliegen sind wertvoll, um gemeinsam die Lebensqualität in unserer Stadt zu verbessern und so möchte ich Sie herzlich einladen, sich gemeinsam mit mir für ein geschlechtergerechtes und vielfältiges Overath einzusetzen.
Ich freue mich darauf, mit Ihnen gemeinsam die Zukunft unserer Stadt zu gestalten!
Geplante Veranstaltungen, Workshops, etc. werde ich Ihnen rechtzeitig über das Mitteilungsblatt oder auf der Homepage der Stadt Overath mitteilen.