Anonyme Beratung
Anonyme Beratung im Bereich Kinderschutz ist ein wichtiges Instrument, um Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen und Familien in schwierigen Situationen zu unterstützen.
Diese Form der Beratung ermöglicht es Fachkräften, Eltern und anderen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, sich vertraulich und ohne Angabe persönlicher Daten beraten zu lassen. Dabei geht es oft um die Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen, Handlungsoptionen in Verdachtsfällen und die Vermittlung von Hilfsangeboten.
Fachliche Beratung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Haben Sie bei einem Kind oder Jugendlichen das Gefühl, es könnte ihm nicht gut gehen?
- Vermuten Sie Gewalt oder Vernachlässigung und wissen nicht, was Sie jetzt tun können?
- Haben Sie einen Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen?
Dann nutzen Sie Ihr Recht auf eine Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft" (kurz: InsoFa).
Eine anonyme Beratung im Bereich Kinderschutz wird von einer insoweit erfahrenen Fachkraft durchgeführt.
Eine insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz ist eine entsprechend fortgebildete pädagogische Fachkraft im Bereich Kinderschutz, die weiß, wie man Kindern hilft, die in Gefahr sind. Sie erkennt, wenn ein Kind schlecht behandelt wird, und sorgt dafür, dass das Kind schnell Hilfe bekommt. Diese Fachkraft arbeitet mit anderen wichtigen Stellen zusammen, wie zum Beispiel Schulen oder medizinischem Fachpersonal, um sicherzustellen, dass das Kind geschützt wird. Sie unterstützt auch andere Menschen, die mit Kindern arbeiten, und hilft dabei, Lösungen zu finden, damit Kinder sicher und gut aufwachsen können. Die Beratung ist kostenlos und anonym.
Beratung von Institutionen
Die Beratung durch eine InsoFa ist für alle, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, z.B. in Kitas, der stationären Jugendhilfe oder der offenen Kinder- und Jugendarbeit (nach § 8a SGB VIII) sicherzustellen. Für die Stadt Overath berät nach § 8a SGB VIII die Fachberatungsstelle Kinderschutz des Kinderschutzbundes Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. Tel.: 02202/39924; Email: info@Kinderschutzbund-rheinberg.de
Beratung von ehrenamtlich tätigen Personen und Personen eines Berufsgeheimnisses nach § 4 KKG
Alle anderen die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, haben Anspruch auf eine solche Beratung. Dies sind beispielsweise Lehrkräfte, Ärzte und Ärztinnen, Psychologen und Psychologinnen und weitere Berufsgeheimnisträger und Berufsgeheimnisträgerinnen. Zudem alle, die darüber hinaus (beruflich) mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben (nach § 8b SGB VIII).
Sowie ehrenamtliche tätige Personen beispielsweise aus Vereinen, Jugendfeuerwehr etc.
Wenn Sie Unsicherheiten haben, ob auch Sie eine solche Beratung in Anspruch nehmen können, melden Sie sich gerne.