Inklusionsbüro

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen laut Bundesteilhabegesetz (BTHG) die gleichen Möglichkeiten und Lebensbedingungen haben, wie alle Menschen.

Für die Umsetzung dieser Rechte sind die jeweiligen Städte, Gemeinden und verschiedene Kostenträger wie Krankenkassen, das Job-Center und der Landschaftsverband Rheinland zuständig. Sie kommen beispielsweise für die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe auf.

Eine Familie und ein Rollstuhlfahrer aus Papier

Zum 1. Januar 2023 wurde der leistungsberechtigte Personenkreis in der Eingliederungshilfe (Artikel 25a BTHG, § 99 SGB IX) neu bestimmt. Die Leistungen zur Sozialen Teihabe wurden in den letzten Jahren neu strukturiert, ergänzt und konkretisiert.

Dadurch wurden die Möglichkeiten einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und Lebensgestaltung z.B. durch Assistenzleistungen, weiter gestärkt.

Informationen, Beantragungsformulare und die Vermittlung zu entsprechenden Beratungsstellen im Themenbereich Inklusion und Teilhabe erhalten Sie im Inklusionsbüro Overath. Das Inklusionsbüro und die ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten stehen auch gerne in einer monatlichen Sprechstunde am letzten Dienstag im Monat zur Verfügung.


Unser Service für Sie

Im Inklusionsbüro bieten wir Ihnen Unterstützung und Beratung in folgenden Bereichen:

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  • Geplante Veranstaltungen, Teilnahme an Messe- und Aktionstagen werden Ihnen rechtzeitig über das Mitteilungsblatt oder auf der Homepage der Stadt Overath mitgeteilt.

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