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Checkliste für Behördengänge und notwendige Anträge

Die Geburt eines Kindes bringt neben Freude auch administrative Aufgaben mit sich. 
Die Checkliste kann frischgebackenen Eltern helfen, alle notwendigen Formalitäten effizient zu bewältigen und sicherstellen, dass keine wichtigen Dokumente oder Fristen übersehen werden. 

Kästchen mit einem grünen erledigt Häckchen

Von der Geburtsanzeige bis zur Beantragung von Elterngeld sind hier die wesentlichen Behördengänge aufgeführt, um den Start ins Familienleben zu erleichtern.

WasWannWoWomit
Antrag Mutterschaftsgeld7 Wochen vor der GeburtKrankenkasse
  • Bescheinigung der Gynäkologin/des Gynäkologen oder der Hebamme
Mutterschutz6 Wochen vor der Geburt bis 12 Wochen nach der Geburt

Antrag ElternzeitSpätestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn der ElternzeitArbeitgeber
  • Schriftlicher Antrag mit Angabe über die Dauer der Elternzeit
VaterschaftsanerkennungVor oder unmittelbar nach der GeburtStandesamt Overath
  • Personalausweis bzw. Reisepass beider Elternteile
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Geburtsurkunde des Kindes
    oder
  • Mutterpass
  • persönliche Vorsprache beider Elternteile notwendig!
Antrag GeburtsurkundeInnerhalb von einer Woche nach der GeburtStandesamt des Geburtsortes

Hinweis:
Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden.
  • Geburtsanzeige des Krankenhauses
  • Kopien der Personalausweise der Eltern
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch
  • schriftliche Erklärung über die Bestimmung der/des Vornamen/s und des Familiennamens, wenn kein gemeinsamer Ehename geführt wird

    Bei unverheirateten Paaren zusätzlich:
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Vaterschaftsanerkennung, falls bereits vorhanden
Antrag Fortzahlung MutterschaftsgeldUnmittelbar nach der GeburtKrankenkasse 
  • Bescheinigung des Standesamtes
Anmeldung Kind

Bürgerbüro Overath
  • Personalausweis oder Reisepass eines Sorgeberechtigten
  • Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • evtl. Urkunde über Vaterschaftsanerkennung

    Wenn ein Kinderpass beantragt werden soll:
  • Lichtbild des Kindes gemäß den Anforderungen der neuen Bundesdruckerei
  • Bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich ein Sorgerechtsnachweis
Krankenversicherung KindUnmittelbar nach der GeburtKrankenkasse des berufstätigen bzw. meistverdienenden Elternteils
  • Ggf. zunächst telefonische Information
  • Geburtsurkunde des Kindes
Antrag Elterngeld Innerhalb der ersten drei Monate nach Geburt

Hinweis:
Elterngeld wird nur bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt
Elterngeldstelle
  • Von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeld (Ausnahme: nur ein Sorgeberechtigter Elternteil)
  • Geburtsbescheinigung des Kindes mit Verwendungszweck "Elterngeld" oder "Soziale Zwecke" im Original
  • Bescheinigung Krankenkasse über Zahlung von Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung
  • Einkommenserklärung und Lohn-/Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate
Antrag KindergeldSpätestens bis zum vierten Lebensjahr des KindesFamilienkasse Bergisch Gladbach
  • Kindergeldantrag
  • Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung des Kindes im Original

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