Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse

Hierzu erhalten Sie vom Standesamt, bei dem Sie Ihr Kind in der ersten Woche nach der Geburt angemeldet haben, eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse.

Bei miteinander verheirateten Eltern wird Ihr Kind in die bestehende Familienversicherung kostenlos mit aufgenommen, ebenso bei minderjährigen Eltern, die selbst noch bei ihren Eltern mitversichert sind. Diese Regelung gilt bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.

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