Da es in Overath kein Krankenhaus gibt, werden beim Standesamt Overath nur Hausgeburten beurkundet. Wenn das Kind im Krankenhaus geboren wurde, ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Krankenhaus liegt, zuständig. Häufig übernimmt das Krankenhaus, in dem ihr Baby geboren wurde, die Anmeldung beim zuständigen Standesamt.
Zur Anmeldung eines Kindes beim Standesamt Overath sind folgende Unterlagen erforderlich:
- eine Geburtsbescheinigung der Ärztin, des Arztes oder der Hebamme.
- eine Abschrift des Familienbuches (Familienregister des Standesamtes) der Eltern bzw. die Geburtsurkunde der Mutter (bei einer nicht verheirateten Mutter)
- Personalausweis/Reisepass des Anmeldenden
- eine, von beiden Eltern unterschriebene, Erklärung zum Namen des Kindes (i.d.R. befindet sich die Erklärung auf der Bescheinigung der Hebamme/der Ärztin oder des Arztes)
Bei ausländischen Urkunden ist zwingend eine Übersetzung erforderlich.
Die Anmeldung einer Geburt ist gebührenfrei. Alle erforderlichen Geburtsurkunden und -bescheinigungen zur Beantragung von Kindergeld usw. werden direkt ausgestellt und sind gebührenfrei. Darüber hinaus können gebührenpflichtige Urkunden beantragt werden.
Die Gebühr für eine Geburtsurkunde bzw. Auszug aus dem Geburtsregister beträgt zurzeit 10,00 Euro. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde kostet die Hälfte.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Standesamt.