Hebammenbetreuung

Neben der Klärung medizinischer Fragen geht es in den ersten Lebenstagen vor allem darum, dass Mutter und Kind eine gute Beziehung zueinander aufbauen. Die Hebamme beobachtet außerdem die Rückbildungs- und Abheilungsvorgänge, unterstützt das Stillen und gibt Hilfestellung bei Schwierigkeiten.

Beim Neugeborenen interessiert sie sein Verhalten und die körperlichen Vorgänge, die Abheilung des Nabels und die Entwicklung einer möglichen Neugeborenengelbsucht. Sie leitet die Eltern in praktischer Babypflege an, erklärt die Prophylaxen und Vorsorgeuntersuchungen, informiert bei Bedarf über die Flaschenernährung und berät über die Verhütung nach der Geburt.

Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch die Hebamme. Bis Ihr Kind zwölf Wochen alt ist, können Sie darüber hinaus 16-mal die Hebamme um Rat und Hilfe bitten. Bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen können Sie anschließend noch achtmal Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen. Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes möglich.

Die Krankenkasse übernimmt alle anfallenden Kosten der Hebamme vollständig.

Wenn Sie verstärkte Hilfestellung im alltäglichen Umgang mit ihrem Kind brauchen, können Sie sich vertrauensvoll und kostenfrei an die Familienhebamme in Overath wenden. Außerdem ist das Jugendamt mit dem Fachbereich der Frühen Hilfen für Sie erreichbar.


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