Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld haben in erster Linie Eltern oder Adoptiveltern, die mit ihren Kindern in Deutschland leben. Auch deutsche Staatsangehörige im Ausland können unter bestimmten Umständen Kindergeld erhalten. Ausländische Staatsangehörige in Deutschland haben ebenfalls Anspruch, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel EU-Bürger oder Inhaber einer Niederlassungserlaubnis.

Kindergeld wird grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr kann der Anspruch fortbestehen, wenn sie sich in Ausbildung befinden, studieren oder arbeitslos gemeldet sind. Bei Kindern mit Behinderungen kann der Anspruch auch über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen.

Um Kindergeld zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Dies ist in der Regel die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag kann online über die Website der Bundesagentur für Arbeit ausgefüllt oder als Formular heruntergeladen und per Post eingereicht werden. Wichtig ist, dass der Antrag unterschrieben wird.

Der Antrag sollte möglichst zeitnah nach der Geburt des Kindes oder dem Entstehen des Anspruchs gestellt werden. Kindergeld kann rückwirkend für maximal sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt werden.

Bei der Antragstellung müssen die steuerlichen Identifikationsnummern der Eltern und des Kindes angegeben werden. Zusätzliche Unterlagen wie die Geburtsurkunde oder Nachweise über Ausbildung oder Studium können erforderlich sein.

Ab Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro monatlich pro Kind, unabhängig von der Kinderzahl und dem Einkommen der Eltern.


Bei Fragen wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Familienkasse:


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