Mutterschutz

Es umfasst zentrale Aspekte wie den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Beschäftigungsverbote und Schutzfristen, Kündigungsschutz, finanzielle Absicherung und Regelungen zur Stillzeit. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchzuführen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bestimmte Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind für Schwangere und Stillende unzulässig, beispielsweise schwere körperliche Arbeit oder der Umgang mit gefährlichen Stoffen. 

Das Gesetz sieht ein generelles Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung vor, bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Entbindung auf 12 Wochen. Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ist grundsätzlich verboten, wobei Ausnahmen bis 22 Uhr möglich sind. Auch Sonn- und Feiertagsarbeit ist untersagt. 

Ein besonderer Kündigungsschutz gilt während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Entbindung

Zur finanziellen Absicherung haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen, ergänzt durch einen Arbeitgeberzuschuss. Für stillende Mütter sind Freistellungen für Stillpausen während der Arbeitszeit vorgesehen. 


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