Stillen während der Berufstätigkeit

Dies bedeutet, dass Sie ein Recht auf bezahlte Stillzeiten haben, ohne dass Ihnen dadurch ein Entgeltausfall entsteht oder Sie die Zeit vor- oder nacharbeiten müssen.

Die Dauer der Stillzeit ist gesetzlich festgelegt: Bei einer Arbeitszeit von bis zu acht Stunden stehen Ihnen mindestens zweimal täglich 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten zu. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden haben Sie Anspruch auf zweimal 45 Minuten oder einmal 90 Minuten, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Bedingungen für das Stillen oder Abpumpen zu schaffen. Dies kann beispielsweise ein kleiner, abschließbarer Raum mit einer sauberen Abstellfläche, einer bequemen Sitzgelegenheit, einem Waschbecken und einem Kühlschrank oder einer Kühltasche sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf bezahlte Stillzeiten auf die ersten zwölf Monate nach der Geburt beschränkt ist. Der allgemeine Gesundheitsschutz für stillende Mütter am Arbeitsplatz gilt jedoch für die gesamte Stillzeit, unabhängig vom Alter des Kindes.

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