
Die Bürgerstiftung Overath ist eine unabhängige, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts und setzt sich zum Wohl der Stadt Overath ein. Sie engagiert sich insbesondere in den Bereichen:
- Bildung und Erziehung
- Soziales Engagement
- Kunst und Kultur
- Sport und Völkerverständigung
- Denkmal- und Brauchtumspflege
- Jugend- und Altenhilfe
- Umwelt- und Naturschutz
Die Stiftung finanziert ihre Projekte durch Erträge aus dem Stiftungskapital, das von Gründungsstiftern, Zustiftern und Spendern bereitgestellt wurde. Sie agiert dabei selbständig und ergänzend getreu dem Motto „von Bürgern für Bürger“ und übernimmt keine Aufgaben der Stadt Overath.
Entstehung und Struktur
Die Bürgerstiftung wurde am 8. April 2005 durch Initiative der Raiffeisenbank Overath-Rösrath eG gegründet. Stiftungsvorsitzender ist Herr Werner Ahrens, den stellv. Vorsitz übernimmt Bürgermeister Christoph Nicodemus. Zu den weiteren Vorstandsmitgliedern zählen Thomas Büscher (Schatzmeister), Hans-Peter Bolz, Martina Engelsleben und Helmut Amelung. Das Kuratorium, unter dem Vorsitz von Rainer Habers, unterstützt den Vorstand in seiner Arbeit.
Alle Mitglieder des Vorstandes und Kuratoriums arbeiten ehrenamtlich.
Fördermöglichkeiten
Sie haben die Möglichkeit, die Arbeit der Bürgerstiftung durch Zustiftungen oder Spenden zu unterstützen. Zuwendungen an die als gemeinnützig anerkannte Bürgerstiftung werden vom Staat mit Steuervorteilen belohnt, sie mindern das steuerpflichtige Einkommen als Sonderausgabe.
Steuervorteile
- Jährlich können bis zu 20.450,- Euro als Sonderabzug steuermindernd geltend gemacht werden, und zwar unabhängig von Höhe des individuellen Jahreseinkommens.
- Überschreitet die Zuwendung diesen Betrag, so kann der Mehrbetrag bis zu einer Grenze von zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich abgesetzt werden, da die Stiftung mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke fördert (bei Unternehmen gilt daneben als Obergrenze zwei Promille der Summe der gesamten Umsätze oder der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter).
- Eine Großspende von mindestens 25.565.- Euro ist, soweit sie die Höchstgrenzen überschreitet, im Rahmen der Höchstsätze innerhalb von sieben Jahren abzuziehen.
- Zuwendungen zur Gründung der Bürgerstiftung können Privatpersonen und Personenunternehmen bis zu 307.000,- Euro von der Steuer absetzen. Diese besondere abzugsfähige Zustiftung ist innerhalb eines Jahres nach der Neugründung möglich, also bis 8. April 2006. Dieser Betrag kann entweder komplett im Jahr der Zuwendung oder flexibel innerhalb von 10 Jahren geltend gemacht werden.
Die Bürgerstiftung empfiehlt in jedem Fall von größeren Spenden / Zustiftungen zur genauen steuerlichen Beratung eine Rücksprache mit dem Finanzamt oder einem steuerlichen Berater.
Downloads
Aktueller Flyer der Bürgerstiftung
Ab dem 11. Mai 2025 gelangen Sie hier auf die neue Website der Bürgerstiftung Overath