Jagdgenossenschaften in Overath

Hier finden Sie Informationen über die Jagdgenossenschaften in unserer Stadt. Jagdgenossenschaften spielen eine wichtige Rolle bei der Verwaltung und Ausübung von Jagdrechten. Sie entstehen kraft Gesetzes und sind für die Verpachtung des Jagdausübungsrechts an Jagdpächter verantwortlich. Die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ist an den Besitz von Grundflächen geknüpft und dauert solange an, wie die Flächen im Besitz des Eigentümers sind.

Sonnenaufgang und ein Hochsitz

Allgemeines

In Deutschland werden die Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zusammengefasst, sofern sie mindestens 150 Hektar umfassen (§ 8 Abs. 1 Bundesjagdgesetz). 

Die Eigentümer dieser Grundflächen bilden eine Jagdgenossenschaft, die das Jagdrecht in diesem Bezirk ausübt (§ 9 Abs. 1 BJagdG). 

In Overath gibt es insgesamt acht solcher Jagdgenossenschaften, die sich über verschiedene Stadtteile erstrecken. Diese Genossenschaften spielen eine wichtige Rolle bei der Verwaltung und Ausübung des Jagdrechts in der Region. Sie werden durch einen gewählten Jagdvorstand vertreten, der die Interessen der Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft erfordern sowohl die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder als auch der vertretenen Grundfläche.


Die Overather Jagdgenossenschaften auf einen Blick

Overath I - Overath, Kreutzhäuschen und Umgebung

Overath II - Heiligenhaus, Steinenbrück, Untereschbach und Umgebung

Overath III - Vilkerath und Umgebung

Overath IV - Federath und Umgebung

Overath V - Landwehr und Umgebung

Overath VI - Overath, Marialinden und Umgebung

Overath VII - Marialinden, Eulenthal und Umgebung

Overath VIII - Immekeppel, Brombach und Umgebung

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