Stadtrat
Der Stadtrat - Ihre Stimme für die Zukunft unserer Stadt.
Der Stadtrat - Ihre Stimme für die Zukunft unserer Stadt.
Der Stadtrat ist das zentrale und demokratische Gremium unserer Stadt. Als gewählte Vertreter der Bürgerschaft gestalten die Ratsmitglieder aktiv die Entwicklung Overaths. Nach der Gemeindeordnung ist der Rat für alle Angelegenheiten der Verwaltung zuständig. Seine Aufgaben umfassen unter anderem:
Durch Ihre Stimme bei der Kommunalwahl bestimmen Sie die Zusammensetzung dieses wichtigen Gremiums. Der Stadtrat setzt sich für eine positive Entwicklung Overaths ein und trägt so maßgeblich zur Lebensqualität in unserer Stadt bei.
Dem Prinzip der Arbeitsteilung folgend wurden Ausschüsse und Beiräte gebildet, denen im Wesentlichen zwei Funktionen obliegen:
Bürgermeister:
1. stellv. Bürgermeisterin
2. stellv. Bürgermeister
3. stellv. Bürgermeisterin
Der Rat der Stadt Overath besteht aus insgesamt 44 Ratsmitglieder plus Bürgermeister.
Veröffentlichung nach § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes
Am 01.03.2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung des Landes Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt unter anderem Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger über ihre berufliche Tätigkeit, Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften in verschiedensten Gremien.
Veröffentlichung gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Overath vom 10.12.2020 finden Sie hier
Die Termine aktueller Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.