Wie kann ich einen Antrag auf Briefwahl stellen?
Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Online-Wahlscheinantrag:
- Antragstellung über den Online-Wahlscheinantrag, welcher über den Link auf der Homepage oder den QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief zu erreichen ist.
Schriftliche Beantragung:
- Einwurf des ausgefüllten Wahlschein- bzw. Briefwahlantrags [SP2] in den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung
- Beantragung per E-Mail (wahlamt@overath.de), Telefax oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung
Persönliche Beantragung:
- Im Wahlamt der Stadtverwaltung (Gebäude Hauptstraße 25)
Bei Antragstellung per E-Mail, Telefax oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung ist zu beachten, dass auch hierbei Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der antragstellenden Person angegeben werden müssen. Die zusätzliche Angabe von Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer erleichtert die Zuordnung.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag vorgedruckt. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt, Hauptstraße 25, 51491 Overath. Wenn sie die Wahlbenachrichtigungskarte ohne Umschlag und entsprechende Frankierung absenden, besteht die Gefahr, dass sie die Stadtverwaltung nicht erreicht.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder durch Ausfüllen der Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vertreten.
Sollten Sie einen nachweislich beantragten Wahlschein nicht erhalten haben, so besteht am Tag vor der Wahl, bis 12.00 Uhr die Möglichkeit zur Ersatzausstellung für nicht zugegangene Wahlscheine. Verlorene Wahlscheine werden seit 2025 ersetzt!
In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Wann muss ich den Wahlbrief absenden?
Der rote Wahlbrief für die Bundestagswahl muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss dem Wahlamt der Stadt Overath spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, damit der Umschlag noch auf den zuständigen Briefwahlvorstand verteilt werden kann.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.
Muss der Wahlbrief frankiert werden?
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Das Porto zahlt die Stadt Overath. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt dann der Briefwähler.
Wahlberechtigung für Deutsche im Ausland
Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind auch im Ausland lebende Deutsche wahlberechtigt, die nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.“
Wahlberechtigte ohne Wohnung in Deutschland werden nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Der Antrag ist förmlich auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zu stellen und an die zuständige Gemeinde zu richten. Die zuständige Gemeinde ist in der Regel die Fortzugsgemeinde, in der der letzte Hauptwohnsitz in Deutschland bestand.
Da der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche handschriftlich zu unterzeichnen ist, ist eine Antragstellung per E-Mail ausgeschlossen.
Sobald Sie als Auslandsdeutsche / als Auslandsdeutscher in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, werden Ihnen direkt der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgestellt und an die im Antrag angegebene Versandadresse verschickt.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung nicht nur den, sondern insbesondere auch die unterschiedlichen Laufzeiten der internationalen Postwege; auch für die Briefwahlunterlagen und den Rückversand des Wahlbriefes.
Weitere Informationen zur Wahlberechtigung für sog. Auslandsdeutsche sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Overath oder beim Bundeswahlleiter.