
Erläuterungen zum Lärmaktionsplan 4. Runde (Zieljahr 2024)
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) wurde 2005 in deutsches Recht überführt und schreibt vor, dass Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen alle fünf Jahre aktualisiert werden müssen. In der 4. Runde des Lärmaktionsplans der Stadt Overath wurden zahlreiche rechtliche und technische Änderungen berücksichtigt, darunter neue Berechnungsmethoden und Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur Senkung von Auslösewerten.
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 8. Dezember 2023 bis 19. Januar 2024 statt. Es wurden keine Anregungen von Bürgern vorgebracht. Die Beteiligung von Behörden führte zu Änderungen, die in den Plan aufgenommen wurden. Eine zweite Beteiligungsphase erfolgte im März und April 2024, ebenfalls ohne Anregungen aus der Öffentlichkeit.
Der Stadtrat beschloss den finalen Lärmaktionsplan am 19.06.2024.
Ausblick
Die Lärmaktionsplanung bleibt ein kontinuierlicher Prozess. Lärmkarten und -pläne werden mindestens alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert. Die nächste Lärmkartierung (5. Runde) ist für das Jahr 2029 geplant. Basierend auf den Ergebnissen dieser Kartierung wird ermittelt, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.umgebungslaerm.nrw.de