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Fortschreibung Einzelhandelskonzept

Zwei glückliche Frauen mit Einkaufstüten

Der Rat der Stadt Overath hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts beschlossen. Diese umfasst die Overather Sortimentsliste, die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie die Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

Mit Verfügung vom 01.02.2021 hat die Bezirksregierung Köln bestätigt, dass die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts aus städtebaulicher und landesplanerischer Sicht nicht zu beanstanden ist. Somit dient das fortgeschriebene Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept und bildet eine wichtige Grundlage für die Bauleitplanung. Es unterstützt Politik, Verwaltung, den Einzelhandel sowie Investoren bei der Planung und Entscheidungsfindung.

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