Zu unseren Aufgaben zählen:
Amtsvormundschaften sowie bestellte Vormundschaften über Minderjährige
- gesetzlicher Amtsvormund als Vertreter des Kindes, bei Geburt eines Kindes
unverheirateter Eltern, dessen Mutter minderjährig ist
- bestellter Amtsvormund als Vertreter des Kindes auf Anordnung des Gerichtes
- Adoptionsvormundschaft nach Einwilligung in die Adopition / Ruhen der elterlichen
Sorge
Amtspflegschaften
- rechtliche Vertretung minderjähriger Kinder bei einzelnen Angelegenheiten der
elterlichen Sorge
Vertretung Minderjähriger in Statusverfahren (Ergänzungspflegschaften)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Vormundschaften@ef9a5e41715845b58ebeb5ff2d1981c8overath.de