Straßen- und Wegekonzept
In der Ratssitzung am 14.09.2022 wurde das gemeindliche Straßen- und Wegekonzept der Stadt Overath beschlossen.
Zur Erstellung eines solchen Konzeptes sind die Gemeinden gemäß §8a des Kommunalabgabengesetztes vom 19. Dezember 2019 verpflichtet.
Die Auflistung der geplanten Straßenunterhaltungs- sowie Straßenausbaumaßnahmen beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über die einzelnen Vorhaben. Ziel ist es eine gewisse Transparenz über die geplanten Maßnahmen über einen Zeitraum von 5 Jahren zu gewähren.
Das Konzept wird nach Bedarf, jedoch mindestens alle zwei Jahre, fortgeschrieben.
Das Straßen- und Wegekonzept mit beitragsfreien und beitragspflichtigen Maßnahmen kann hier abgerufen werden.