Menü

Fortschreibung Einzelhandelskonzept

Der Rat der Stadt Overath hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes mit Overather Sortimentsliste, den Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche sowie den Grundsätzen zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Mit Verfügung vom 01.02.2021 bestätigt die Bezirksregierung Köln, dass die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes gemäß Ratsbeschluss vom 09.12.2020 aus städtebaulicher und landesplanerischer Sicht nicht zu beanstanden ist.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Overath ist somit als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB Beurteilungs- und Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung und dient Politik, Verwaltung, Einzelhandel und Investoren als Planungs- und Entscheidungshilfe.