Erstellung der Gesamtabschlüsse 2010 bis 2018
Mit Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements sind alle Kommunen
verpflichtet worden, ab dem Jahr 2010 einen Gesamtabschluss aufzustellen. Ein
Gesamtabschluss umfasst neben den städtischen Daten auch die Zahlen aller wesentlichen
städtischen Beteiligungen.
In den vergangenen Jahren wurde deutlich, dass diese Vorgaben insbesondere für kleinere
Kommunen wenig zielführend sind. Daher wurde ab dem Jahr 2019 eine Befreiungsregelung
geschaffen die auch durch Stadt Overath in Anspruch genommen wurde. Die die Pflicht die
Gesamtabschlüsse 2010 bis 2018 vorzulegen blieb gleichwohl bestehen.
Viele Kommunen in NRW bemühen sich nach wie vor um die Vorlage aller notwendigen
Gesamtabschlüsse, die Stadt Overath konnte nun allen ausstehenden Berichtspflichten
nachkommen. Mit der Vorlage der Gesamtabschlüsse bis einschließlich 2018 nutzt die Stadt
Overath zudem die vom Gesetzgeber geschaffene Vereinfachungsregelung. Das bedeutet
letztlich ein erleichtertes Prüfverfahren der Einzelabschlüsse und reduziert damit den
finanziellen und personellen Aufwand.
Ich bin froh, dass die Stadt damit nunmehr auf dem aktuellen Stand ist, und auch aufgrund
des Beschlusses zum Jahresabschluss 2020, im Bereich der Abschlüsse faktisch keine
Rückstände mehr aufzuarbeiten hat. Insbesondere unter Berücksichtigung der
Besonderheiten des vergangenen Jahres mit Pandemie und Flutkatastrophe ist es erfreulich,
dass trotz all der durch diese Ereignisse gebundenen Ressourcen die Fristen für die
Erstellung der Abschlüsse gewahrt werden konnten.
Stadt Overath
Christoph Nicodemus
Bürgermeister