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Kindertagesstätten und Kindergärten

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sagt: „Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. […] Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes. Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag.“


Seit August 2013 haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Eltern haben das Recht, zwischen den zur Verfügung stehenden Kinderbetreuungsformen zu wählen. Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet sich nach dem individuellen Bedarf im Rahmen des zur Verfügung stehenden Angebotes. Die Betreuung von Kindern mit (drohenden) Behinderungen ist im Rahmen der Inklusion in allen Einrichtungen möglich. Für eine Beratung hierzu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Kindertagesstätte oder an das Amt für Jugend, Schule, Sport.


Die Anmeldung erfolgt über das Elternportal LITTLE BIRD. Sie haben die Möglichkeit, sich ganz bequem von zu Hause aus online bei den Kindertagesstätten anzumelden. Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich direkt an die Kindertagesstätte oder an das Amt für Jugend, Schule, Sport.


Die Finanzierung der Kindertagesstätten erfolgt durch die Stadt Overath, das Land NRW und die Träger der Kindertagesstätten. Die Eltern beteiligen sich in Form von einkommensabhängigen Elternbeiträgen an den Kosten.


Wenden Sie sich für weitere Informationen an die für zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes:

Fragen zum Rechtsanspruch:

Nadine Hagen (weitere Infos s.o.)

n.hangen@overath.de

02206 602 322

Fragen zu Little Bird:

Alexandra Neu

a.neu@overath.de

02206 602 241

Pädagogische Fragen:

Reinhild Hartmann

r.hartmann@overath.de

02206 602 256