Erschließungsarbeiten beinhalten die Erstellung eines Schmutzwasser- und Regenwasserkanals, Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) sowie einer Baustraße, die notwendig sind, um eine gesicherte Erschließung zu ermöglichen (gesicherte Erschließung).
Bescheinigung über die gesicherte Erschließung
Die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sind genehmigungsfrei, wenn u.a. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist (§ 67 BauO NRW). Mit der Bauanzeige ist somit eine "Bescheinigung über die gesicherte Erschließung" vorzulegen.
In der Regel wird die erforderliche Bescheinigung gleichzeitig mit der für die Bauvorlagen ebenfalls erforderlichen "Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in das städtische Kanalnetz und zur Regenwasserentsorgung" beantragt und ausgestellt.
Straßenanliegerbescheinigung
Banken, Bausparkassen, Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Stadt eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.