Voraussetzungen
Vorliegen einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
Für den Erstantrag zur Feststellung einer Behinderung oder einen Änderungsantrag können Sie den bei uns erhältlichen Antrag verwenden. Den Antrag können Sie mit allen erforderlichen Unterlagen und einem Passfoto (in Farbe) beim Bürgerbüro abgeben oder unmittelbar an die für Overath zuständige Stelle senden:
Rheinisch-Bergischer Kreis
Gesundheitsamt
Schwerbehindertenausweise
An der Gohrsmühle 25
51465 Bergisch Gladbach
Der Antrag kann persönlich, oder aber auch durch eine beauftragte Person eingereicht
werden.
Die Versorgungsverwaltung Nordrhein-Westfalen bietet zusätzlich an, mit dem Verfahren
ELSA.NRW auf elektronischem Wege einen Erst- oder Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht zu stellen
Besonderheiten
Verlust des Dokumentes
Den Verlust Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses oder Identitätsausweises und eines neuen Passfotos (in Farbe) beim Bürgerbüro anzeigen. Bitte bringen Sie hierzu möglichst auch den Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung mit. Ihre Unterlagen werden zur weiteren Bearbeitung dem Rheinisch-Bergischen Kreis zugeleitet.
Verlängerung
Sofern Ihr Ausweis im Scheckkartenformat abgelaufen ist, können Sie diesen auch zusammen mit einem Passfoto zur Weiterleitung an die Kreisverwaltung im Bürgerbüro abgeben.
Auch Schwerbehindertenausweise alter Art (im Papierformat) können unter bestimmten Voraussetzungen noch verlängert werden. Die Verlängerung kann nach Rücksprache mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis direkt im Bürgerbüro erfolgen.
Allgemeine Unterlagen
- Gültiger Personalausweis/Reisepass oder Identitätsnachweis.
- Bei ausländischen Mitbürgern zusätzlich Aufenthaltstitel
- Passfoto (für alle Personen ab 14 Jahren)
- Evtl. alter Schwerbehindertenausweis
-> Hier können Sie einen Termin online vereinbaren