Vorkaufsrechtsbescheinigung Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es oft erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses gegebenenfalls ausgeübt wird. Die erforderliche Bescheinigung wird von der Planungsabteilung nach vorheriger Beteiligung der betroffenen Fachämter der Stadt ausgestellt. Dienststellen Amt für Bauplanung und Bauordnung Ist dieses Angebot für Sie hilfreich? Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat. Zurück