Asylbewerber werden von der Bezirksregierung Arnsberg nach Overath zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt aufgrund einer Zuweisungsquote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Die Asylbewerber die der Stadt Overath zugewiesen werden, können beim Amt für Ordnung und Soziales einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stellen. Leistungsberechtigt ist der Personenkreis nach § 1 AsylbLG. http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/ Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig:
-
Zuweisungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg
-
Ausweis (Aufenthaltsgestattung, Duldung bzw. Aufenthaltserlaubnis)
-
Nachweis über Einkommen und Vermögen
Die Leistungsgewährung umfasst insbesondere die Grundleistungen, wie Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes. Diese Leistungen werden als Sach- bzw. Geldleistungen erbracht. Weiterhin können Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt werden.
Die Asylbewerber werden in einer städtischen Unterkunft untergebracht, die eine einfache Lebensführung ermöglicht. Für die Dauer der Unterbringung ist eine Nutzungsentschädigung zu entrichten. Ein Mietverhältnis wird hiermit nicht begründet, somit ist ein Auszug, auch ohne Einhaltung von Kündigungsfristen, jederzeit möglich.
Die zuständige Dienststelle übernimmt folgende Aufgaben:
-
Bereitstellung einer geeigneten Unterkunft
-
Vermittlung von Maßnahmen zur praktische Lebens- und Integrationshilfe
-
Koordination und Beratung der am Integrationsprozess beteiligten Personen
-
Organisation der freiwilligen Rückreise ins Heimatland
Leistungsbezieher haben die Berechtigung, aufgrund einer Bescheinigung, folgende Unterstützungen zu erhalten
Die Anträge für Leistungen für Bildung und Teilhabe können beim Amt für Ordnung und Soziales persönlich abgeholt werden oder auf der Internetseite des Rheinisch Bergischen Kreis ausgedruckt werden.
http://www.rbk-direkt.de/Dienstleistungdetail.aspx?dlid=3564