Das Kinder- und Jugendhilfegesetz - Sozialgesetzbuch VIII - sichert allen Eltern/Personensorgeberechtigten ein Recht auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleitstet wird oder werden kann.
Die Hilfe wird im Jugendamt beantragt und kann als sozialpädagogische Hilfe in der Familie, durch den Besuch des Kindes z.B. einer sozialpädagogischen Tagessgruppe oder auch eine stationäre Unterbringung geleistet werden. Das Ziel einer jeden Hilfe ist es, die Eltern und das Kind so zu stützen, dass eine gedeihliche und angemessene Erziehung in der Familie unterstützt wird.
Hilfe und Unterstützung in schwieriger familiärer Lage
Wenn das Familienleben schwierig ist, Sorgen um die Kinder aufkommen, Streit und Zank an der Tagesordnung sind - kurz, wenn die Situation in der Familie sich als so verfahren darstellt, dass man alleine nicht mehr aus dem Dilemma herausfindet, kann man professionelle Hilfe beantragen.
Durch intensive pädagogische Betreuung und Begleitung von ausgebildeten Sozialpädagogen, Erziehern und anderen Fachleuten sollen Eltern in ihren Erziehungsaufgaben unterstützt, Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen nicht alleine gelassen werden.
Lebensraum Familie
Angestrebt wird durch die Unterstützung der Familie eine Förderung der Persönlichkeitsentwicklung aller Familienmitglieder, so dass "Hilfe zur Selbsthilfe" möglich ist. Ziel ist es, den "Lebensraum Familie" zu erhalten und wieder lebenswert zu gestalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an jugendamt@d8363622be1f4c2b9975beeca1a12316overath.de oder 02206 - 602 206. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.