Die Höhe der monatlichen Elternbeiträge richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern. Die Festsetzung der Elternbeiträge wird regelmäßig, spätestens bei Austritt des Kindes, vom Jugendamt der Stadt Overath überprüft.
Zu viel gezahlte Elternbeiträge werden zurückerstattet; Nachforderungen sind rückwirkend zu leisten.
Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer geänderten Einkommensgruppe führen können, sind unverzüglich anzugeben.
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