Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, stellen wir Ihnen gerne einen Fischereischein aus.
Es gibt verschiedene Arten von Fischereischeinen:
- Jahresfischereischein
- Fünfjahres-Fischereischein
- Jugendfischereischein.
Der Jugendfischereischein kann ausgestellt werden für Personen im Alter von 10 bis 16 Jahren. Eine Sportfischerprüfung ist nicht erforderlich. Er berechtigt nur zum Fischen in Begleitung eines Fischereischeininhabers. Bereits ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann einen Jahres- oder Fünfjahres-Fischereischein.
Personen, die aufgrund einer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.
Ein Fischereischein ersetzt nicht die Fischereierlaubnis. Diese erhalten Sie beim jeweiligen Eigentümer oder Pächter des Gewässers (beispielsweise Angelsportverein).
Voraussetzungen
- bestandene Fischerprüfung im Original (bei Erstantrag)
- Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in Overath
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
Für die Neuausstellung eines Jahres- oder Fünfjahres- oder Jugendfischereischeines sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis über Sportfischerprüfung (entfällt bei Jugendfischereischein)
- Passfoto
- Personalausweis, Reisepass oder Identitätsnachweis.
Für die Verlängerung dieser Ausweise:
- den zu verlängernden Fischereischein
- Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Bei Jugendfischereischeinen stellen die Sorgeberechtigten den Antrag
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungsdauer
- Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die sofortige Ausstellung.
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