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Fischereischein

Um in Deutschland angeln zu dürfen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, stellen wir Ihnen gerne einen Fischereischein aus.

 

Es gibt verschiedene Arten von Fischereischeinen:

 

-       Jahresfischereischein

 

-       Fünfjahres-Fischereischein

 

-       Jugendfischereischein.

 

Der Jugendfischereischein kann ausgestellt werden für Personen im Alter von 10 bis 16 Jahren. Eine Sportfischerprüfung ist nicht erforderlich. Er berechtigt nur zum Fischen in Begleitung eines Fischereischeininhabers. Bereits ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann einen Jahres- oder Fünfjahres-Fischereischein.

 

Personen, die aufgrund einer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.

 

Ein Fischereischein ersetzt nicht die Fischereierlaubnis. Diese erhalten Sie beim jeweiligen Eigentümer oder Pächter des Gewässers (beispielsweise Angelsportverein).

 

Voraussetzungen

  • bestandene Fischerprüfung im Original (bei Erstantrag)
  • Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in Overath

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

 

Für die Neuausstellung eines Jahres- oder Fünfjahres- oder Jugendfischereischeines sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis über Sportfischerprüfung (entfällt bei Jugendfischereischein)
  • Passfoto
  • Personalausweis, Reisepass oder Identitätsnachweis.

 

Für die Verlängerung dieser Ausweise:

  • den zu verlängernden Fischereischein
  • Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis

 

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Bei Jugendfischereischeinen stellen die Sorgeberechtigten den Antrag
  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

 

Bearbeitungsdauer

  • Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die sofortige Ausstellung.


-> Hier können Sie einen Termin online vereinbaren

Gebühren

 Neuausstellung bzw. Verlängerung

  • Jahresfischereischein 16,- € 
  • Fünfjahres-Fischereischein 48,- € 
  • Jugendfischereischein (gültig für ein Kalenderjahr) 8,- € 

 

Die Zahlung ist in bar oder per EC-Karte möglich.

 

Gebührenbefreiungen

 

Nein

Gebührenermäßigungen

 

Nein