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Reitkennzeichen

Sie möchten ein Reitkennzeichen und/oder eine Reitplakette zum Reiten in der freien Landschaft erwerben.

Reiten in der freien Landschaft ist nur gestattet, wenn am Zaumzeug des Pferdes, beidseitig gut sichtbar, Reitkennzeichen mit gültiger Jahresreitplakette befestigt sind. Das Reiterkennzeichen ist halterbezogen, bleibt also auch bei ihm, wenn das Pferd gewechselt wird. Wer mehrere Pferde besitzt, muss für jedes Pferd ein eigenes Kennzeichen anschaffen. Die Reiterkennzeichen sind nur gültig, wenn auf ihnen eine jährlich zu erneuernde und gebührenpflichtige Reitplakette angebracht ist.
Reiterkennzeichen aus anderen Bundesländern gelten auch in Nordrhein-Westfalen und umgekehrt.
Diese Kennzeichen/Plaketten können bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises oder auch im Bürgerbüro Overath beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie rechts unter Verwandte Services/Öffentliche Dienste.