Die Überwachung des sog. ruhenden Straßenverkehrs erfolgt durch die allgemeine Ordnungsbehörde. Parkverstöße gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung können mit Verwarnungs- bzw. Bußgeldern geahndet werden.
Die Verwarnungsgelder sind unterschiedlich festgesetzt aufgrund eines bundeseinheitlichen Verwarnungsgeldkataloges und betragen je nach Tatbestand zwischen 10,00 Euro und 35,00 Euro.
Sollten Sie einen Parkverstoß begangen haben, so sehen Sie bitte von Anfragen ab, bis Sie eine schriftliche Verwarnung mit Aktenzeichen erhalten (ca. 2 - 3 Wochen).