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Handwerkerparkausweis beantragen

Mit einem einheitlichen Sonderparkausweis können Sie ihre Fahrzeuge in ganz Nordrhein-Westfalen bzw. im Gebiet des Regierungsbezirks Köln in der Nähe ihrer Kundschaft, beispielsweise auf Anwohnerparkplätzen oder im eingeschränkten Haltverbot abstellen.




Handwerksbetriebe können unter bestimmten Voraussetzungen eine Parksondererlaubnis wahlweise für ganz Nordrhein-Westfalen oder für das Gebiet der Bezirksregierung Köln erhalten.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Infoblatt. 

 

 

 

Gebühren

Geltungsbereich Nordrhein-Westfalen für die erste Genehmigung 350,00 € /Jahr

                                                             für jede weitere Genehmigung 175,00 € /Jahr

 

Geltungsbereich Bezirksregierung Köln für die erste Genehmigung 305,00 € /Jahr

 

                                                             für jede weitere Genehmigung 153,00 € /Jahr