Sie betreiben ein Reisegewerbe,
wenn Sie ohne vorherige Bestellung (durch einen Kunden) ausserhalb einer gewerblichen Niederlassung, oder ohne eine solche zu haben,
- Waren an- oder verkaufen
- Bestellungen für Waren entgegennehmen
- Leistungen anbieten
- Bestellungen für Leistungen entgegennehmen
oder wenn Sie eine Tätigkeit als Schausteller, oder nach Schaustellerart ausüben.
Die Reisegewerbekarte ist personenbezogen und daher nicht übertragbar. Sie ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Sie kann unbefristet erteilt werden.