Schiedsamtswesen Bei Streitigkeiten wegen der folgenden strafrechtlichen Vergehen ist ein Sühneverfahren vorgeschrieben, bevor sich ein Gericht mit der Angelegenheit befasst Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung Sachbeschädigung. Alle weiteren Informationen zum Schiedsamtswesen finden Sie hier. Ist dieses Angebot für Sie hilfreich? Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat. Zurück