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Gewerbe anmelden

Sie wollen ein Gewerbe anmelden

Wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes ausüben möchten, ist verpflichtet, dieses der zuständigen Stelle gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Ausschlaggebend für diese Anmeldung ist, dass der Betrieb im Gemeindegebiet liegt. Anzeigepflichtig sind natürliche Personen, Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder KG) und juristische Personen (z. B. GmbH).

 

Informationen zu Ihren steuerlichen Rechten und Pflichten erhalten Sie auf den Internetseiten des NRW Serviceportals. Bitte informieren Sie sich dort über alle vorzunehmenden Handlungen und einzuhaltenden Fristen.

 

Die Anmeldung kann online oder persönlich erfolgen.

 
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handwerkskarte, sofern ein Handwerksbetrieb angemeldet werden soll
  • Handelsregisterauszug, sofern eine juristische Person (z.B. GmbH, GmbH & Co.KG) angemeldet werden soll

Hier erhalten Sie den Vordruck Gewerbeanmeldung.


Weitere Informationen erhalten Sie beim "Info-Center Gewerbeanmeldung NRW" www.go.nrw.de 

 
Dort erhalten Sie Auskünfte zu den Themen

- Regionale Ansprechpartner
- Förderprogramme und weitere Finanzierungsmöglichkeiten
- Formalitäten bei der Gewerbeanmeldung
- Gründerseminare und Gründerstammtische in NRW
- Broschüren zum downloaden und vieles mehr.

 

Gebühren

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:

26 Euro für natürliche Personen sowie vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (unter anderem GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG)

33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften sind

13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen