Hierzu zählen u.a. die Aufstellung von Gerüsten, Containern, Autokränen, Turmdrehkrähnen oder Materiallagerungen.
Sondernutzungen auf Kreisstraßen im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises außerhalb der Ortsdurchfahrten bedürfen der Genehmigung der Kreisverwaltung.
Genehmigungsbehörde für die Bundes- und Landesstraßen ist der Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Gummersbach.
Die Nutzung der Straße zu anderen Zwecken (z.B. Plakatierung, Werbung, Durchführung von Veranstaltungen, Filmaufnahmen) bedarf ebenfalls einer Erlaubnis. Diese ist mit folgendem Formular zu beantragen:
Antrag Sondernutzungserlaubnis
Unterlagen
Formloser Antrag, evtl. Lageplan