Menü

Akteneinsicht in Bauakten

Beantragung der Einsicht einer Bauakte

Eine Einsicht in die Bauakten kann unter der Mailadresse Bauordnung@8403a4230a7f449a9befec846b479872overath.de beantragt werden. Hierzu ist, sofern nicht Eigentümer*innen nachfragen, eine Vollmacht der Eigentümer vorzulegen oder  das berechtigte Interesse z. B. durch Vorlage eines Kaufvertragsentwurfs, Testamentes etc. nachzuweisen.

Für weitere Fragen steht man Ihnen unter den Rufnummern 02206/602-869 oder -886 zur Verfügung.