Eine Einsicht in die Bauakten kann unter der Mailadresse Bauordnung@75fb1d2a3b214b43807a97045bfc32f4overath.de beantragt werden. Hierzu ist, sofern nicht Eigentümer*innen nachfragen, eine Vollmacht der Eigentümer vorzulegen oder das berechtigte Interesse z. B. durch Vorlage eines Kaufvertragsentwurfs, Testamentes etc. nachzuweisen.
Für weitere Fragen steht man Ihnen unter den Rufnummern
02206/602-869 oder
-886 zur Verfügung.