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Bauantragsunterlagen

Auflistung der Bauantragsunterlagen für einen Bauantrag

Für einen  Bauantrag werden mindestens folgende Unterlagen benötigt:
- Lageplan/amtlicher Lageplan (§ 3 BauPrüfVO)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte (§ 2 BauPrüfVO)
- Auszug aus der deutschen Grundkarte (§ 2 BauPrüfVO)
- Bauzeichnungen (§ 4 BauPrüfVO)
- Baubeschreibung,
  bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben
  auch die Betriebsbeschreibung (§ 5 BauPrüfVO)
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung (§ 6 BauPrüfVO)
- Bautechnische Nachweise (§ 8 BauPrüfVO)
Die Bauaufsichtsbehörde kann in Einzelfällen weitere Unterlagen fordern, wenn es zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist. Sie kann auch auf Bauvorlagen verzichten, wenn diese zur Beurteilung des Bauvorhabens nicht erforderlich sind. Die Mitarbeiter des Bauamtes beraten Sie gerne.
In den meisten Fällen benötigen Sie einen vorlageberechtigten Entwurfsverfasser für die Erstellung Ihres Bauantrags.  Auf den Internetseiten der Architektenkammer  oder der Ingenieurkammer können Sie einfach und schnell vorlageberechtigte Architekten und Ingenieure in Ihrer Nähe finden.
Hier finden Sie Beispiele für mögliche Bauvorhaben und den jeweils benötigten Formularen 
Unter der Rubrik "Verwandte Services" werden Ihnen weitere Dienstleistungen, die für das Bauen wichtig sind, angeboten.