Bei der Abteilung Bauordnung kann, vorzugsweise per Email an bauordnung@271106cb0e3540bab05b887eb1c954d9overath.de, unter Darlegung eines berechtigten Interesses (z.B. Kaufabsicht) eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragt werden. Geben Sie hierzu bitte außer der Adresse des Objektes möglichst die Gemarkung, Flur sowie alle dazu gehörigen bzw. benötigten Flurstücke an. Sollten Sie zudem Begünstigungen durch andere Grundstücke benötigen, vermerken Sie diese –wenn bekannt- bitte auch in Ihrer Anfrage.
Vor einem Grunderwerb empfiehlt es sich, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen bzw. einholen zu lassen, da sich Belastungen wertmindernd auswirken können.
Die Auskunftsgebühr beträgt 30€, wenn ein Negativattest ausgestellt wird, 50 € bei einer eingetragenen Baulast bzw. bis zu 150 € bei 3 oder mehr eingetragenen Baulasten, dies immer bezogen auf jeweils 1 Grundstück.