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Genehmigungsfreie Bauvorhaben

Sie wollen wissen, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist.

Neben der allgemeinen Baugenehmigungspflicht sieht die Bauordnung auch die Genehmigungsfreiheit vor. Hierzu gehören z. B. Gebäude bis zu 30 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume. Im Außenbereich oder auf Grund örtlicher Bauvorschriften, wie z. B. Bebauungsplänen, können andere Vorgaben gelten. Es wird daher empfohlen, sich vor Errichtung einer grundsätzlich genehmigungsfreien baulichen Anlage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu informieren.

Gegebenenfalls benötigen Sie auch bei genehmigungsfreien baulichen Anlagen andere Erlaubnisse oder Genehmigungen. Außerdem ist von der Genehmigungsfreiheit das Freistellungsverfahren, für das andere Regelungen gelten, zu unterscheiden.

Hier finden Sie Beispiele für mögliche Bauvorhaben und den jeweils benötigten Formularen