Geburtsurkunde: Nachweis der Geburt einer Person unter Angabe des Namens, des Geschlechts, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie der Eltern und deren Wohnorte.
Eheurkunde: Nachweis der Eheschließung. Eine Eheurkunde erhalten Sie nur bei dem Standesamt, welches die Eheschließung durchgeführt hat. Beglaubigte Abschriften aus den „ehemaligen“ Familienbüchern (01.01.1958 bis 31.12.2008) sowie den in Papierform geführten Heiratsbüchern (bis 31.12.1957) können ebenfalls nur bei dem Heiratsstandesamt angefordert werden.
Lebenspartnerschaftsurkunde: Nachweis der Partner über die Begründung einer eingetragenen Lebenpartnerschaft.
Sterbeurkunde: Nachweis über den Tod einer Person unter Angabe des Namens, des Todesortes, der Todeszeit, des letzten Wohnsitzes, dem Geburtsdatum sowie seines Familienstandes.
Internationale Urkunden: Geburts-, Ehe- Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden können auch mehrsprachig ausgestellt werden.
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch: Ein Familienbuch wurde angelegt, wenn die Ehe ab dem 01.01.1958 in einem der alten Bundesländer oder ab dem 03.10.1990 in einem der neuen Bundesländer geschlossen wurde oder wenn das Familienbuch auf Antrag angelegt wurde. Die ehemaligen Familienbücher werden heute als Eheregister bei den Heiratsstandesämtern fortgefühgrt. Im Familienbuch wurden alle Daten, die die Ehegatten betreffen eingetragen. So wurden die Eheleute mit Eheschließungsort und -datum sowie ihrer Eltern und ggf. auch die Kinder im Familienbuch notiert. Weiterhin enthält das Familienbuch Angaben über die Namensführung und ggf. über die Auflösung der Ehe. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2009 werden jetzt bei der Ausstellung von Urkunden aus den „ehemaligen“ Familienbüchern nicht mehr alle dort aufgeführten Daten übernommen, da die neuen Register diese Angaben nicht kennen.
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses geführt. Geburtsurkunden erhalten Sie demnach bei dem Standesamt des Geburtsortes, Sterbeurkunden bei dem Standesamt des Sterbeortes, Lebenpartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, welches die Begründung der Partnerschaft eingetragen hat und Eheurkunden bei dem Standesamt der Eheschließung.
Neben den einzelnen vorgenannten Urkunden besteht auch die Möglichkeit, sog. Beglaubigte Registerauszüge zu erhalten. Seit 2009 werden in Deutschland alle Personenstandsfälle in elektronische Register eingetragen.
Welche Urkunden für Ihren Fall durch das Standesamt ausgestellt werden können und welche einzelnen Daten enthalten sind, erfahren Sie bei den Mitarbeitern Ihres zuständigen Standesamtes.
Die Mitarbeiter des Standesamtes informieren Sie gerne darüber, wo Sie Ihre Personenstandsurkunden erhalten und welche Möglichkeiten es gibt, diese Personenstandsurkunden zu beantragen.