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Hundesteuer

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet von Overath

 

 Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

  • nur ein Hund gehalten wird: 96,00 Euro je Hund;
  • zwei Hunde gehalten werden: 132,00 Euro je Hund;
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden: 168,00 Euro je Hund.
  • ein gefährlicher Hund gehalten wird: 684,00 Euro je Hund.
  • zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden: 852,00 Euro je Hund

Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt bei der Stadt anzumelden. Dies gilt auch für die Abmeldung des Hundes. Beides ist über das Serviceportal möglich.

Befreiung

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
Für Hunde, die zur Bewachung von einzeln stehenden Gebäuden (mehr als 200 m vom nächsten Wohnhaus entfernt) angeschafft worden sind, werden auf Antrag Ermäßigungen gewährt.
Ebenso wird eine Ermäßigung auf Antrag gewährt für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken verwendet werden, hier ist das entsprechende Prüfungszeugnis vorzulegen.

Hundesteuermarke

Die Stadt übersendet mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke.

Sollte diese Hundesteuermarke verloren gehen, haben Sie über das Serviceportal die Möglichkeit, eine Hundesteuerersatzmarke zu beantragen.

Rechtliche Grundlagen

Unterlagen
Zur Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke abzugeben und eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen oder die Anschrift des neuen Hundehalters mitzuteilen.

 

Formulare


Formulare online

Der schnellste Weg zu uns ins Rathaus (kein Drucker erforderlich):

Formulare offline
Sie drucken das Formular aus und schicken es uns ausgefüllt per Post oder als Scan per E-Mail an steueramt@b91b20ff82054b439ea05c54d0cf45c0overath.de:


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