Seit 1948 sind Männer und Frauen nach Artikel 3 des Grundgesetzes gleichberechtigt. Es heißt diese Gleichberechtigung im täglichen Leben umzusetzen, damit Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern verwirklicht wird.
Am 20. November 1999 trat das Landesgleichstellungsgesetz NW (LGG) in Kraft. Die Verwaltungen des Landes, der Gemeinden und Kreisverwaltungen müssen zur Umsetzung des LGG Frauenförderpläne erstellen. Sie tragen dazu bei, dass Frauen und Männer im Öffentlichen Dienst die gleichen beruflichen Chancen haben.
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich auf kommunaler Ebene dafür ein, dass die in vielen Lebensbereichen noch bestehende Benachteiligung von Frauen abgebaut wird. Sie wird jedoch auch dann tätig, wenn Männer wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden.