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Grundstückszufahrten

Sie möchten Ihre Grundstückszufahrt absenken oder an die vorhandene Straße angleichen?

 

Im Zuge der Errichtung von Stellplätzen und Garagen auf Grundstücken, die an bereits vorhandene Straßen angrenzen, machen Hochborde an Gehweganlagen das Befahren der Grundstücke oftmals schwierig.

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Bordsteinabsenkung beim Amt für Tiefbau und Grünflächen zu stellen. Nach Erteilung der gebührenpflichtigen Genehmigung sind die Arbeiten an eine in die Handwerksrolle eingetragene Straßenbaufirma durch Sie zu beauftragen. Alle im Zusammenhang mit der Bordsteinabsenkung entstehenden Kosten (Absenken der Hochborde, die Verlegung von geeignetem Pflaster, Beseitigung von Pflanzbeeten etc.) sind von Ihnen zu übernehmen.

 

Hinweis:

Auch die Neuanlage von Zufahrten kann genehmigungspflichtig sein (Bauaufsicht).